Wert- und Oldtimergutachten
Sie wollen wissen was ihr Oldtimer wert ist? Wir liefern Ihnen die Antwort!
Wer kann ein H-Kennzeichen bekommen?
Für die Vergabe des H-Kennzeichens ist eine spezielle Begutachtung (in Kombination mit einer Hauptuntersuchung) notwendig. Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Fahrzeug ein solches Kennzeichen bekommen kann:
- Erstzulassung vor mehr als 30 Jahren
- Vorliegen einer gültigen Betriebserlaubnis oder eines Gutachtens nach § 21 StVZO (Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis)
- Begutachtung gemäß § 23 StVZO (kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut)
- Fahrzeug ist in einem guten und erhaltenswerten Zustand
- Originalzustand oder originalgetreu restauriert
- zeitgenössische Umbauten bzw. Umbauten innerhalb der ersten 10 Jahre ab Erstzulassung stehen der H-Zulassung nicht entgegen
- Umbauten, die älter als 20 Jahre sein müssen
Für das 07-Kennzeichen gelten folgende Voraussetzungen:
- Nachweis zur Verkehrssicherheit des Fahrzeugs
- positive Oldtimerbegutachtung nach § 23 StVZO
- örtliche Zulassungsstelle gibt ihre Einwilligung
Ist Ihr Fahrzeug also älter als 30 Jahre und in einem originalen bzw. originalgetreuen, erhaltenswerten Zustand, kann eine Oldtimer-Begutachtung erfolgreich bei uns durchgeführt werden.
Wie läuft die Oldtimerbegutachtung ab?
Die Oldtimer-Begutachtung nach §23 StVZO umfasst eine reguläre Hauptuntersuchung ergänzt um ein Gutachten des Sachverständigen zum Pflege- und Erhaltungszustand des Fahrzeugs. Auch die Originalität wird dabei bewertet. Ungepflegte oder „verbastelte“ Fahrzeuge haben keine Chance auf ein H-Kennzeichen!
Gerne können Sie uns telefonisch, schriftlich oder auch persönlich kontaktieren.
Sie möchte unsere Leistung in Anspruch nehmen?
Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.